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BGH, 03.07.1952 - 5 StR 55/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 03.07.1952 - 5 StR 55/52
Wird die Rechtswidrigkeit in dieser Weine im Strafgesetz erwähnt, so "kommt dem keine andere Bedeutung zu, als die eines Hinweises auf den für alle Verbrechenstatbestände geltenden Satz, daß die Verwirklichung des Tatbestandes nicht immer rechtswidrig ist" (Beschluß des Gr. Strafsenats f. Strafsachenvom 18.3.1952 - GSSt 2/51 - NJW 1952, 593 = JZ 1952, 344).